Wir haben langjährige Erfahrungen in der Prüfung von Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz gehört ebenso wie die Prüfung des Verwendungsnachweises der pauschalen Fördermittel und die Erstellung diverser Bescheinigun­gen nach KHG oder KHEntgG zu unserem Dienstleistungsangebot.

 

Eine Referenzliste lassen wir Ihnen auf Wunsch gerne zukommen.

 

Überdurchschnittlich steigende Kosten, insbesondere für das Personal, bei nur noch gering steigenden Erlösen prägen die Krankenhausbranche. Kaum eine Branche verändert sich derzeit so schnell.

Neben der reinen Prüfungstätigkeit bieten wir daher in Kooperation mit einem der renommiertesten Kenner der deutschen Krankenhauslandschaft insbesondere folgende Beratungsleistungen an:

  • Konzept und Umsetzung von Controllingsystemen
  • Unterstützung bei Pflegesatzverhandlungen
  • Erstellung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Sanierungskonzepten
  • Personalbedarfsermittlungen
  • Beratung bei Kooperationen und Fusionen
  • Durchführung von internen Revisionen
  • Erstellung von Steuererklärungen, Abwicklung von Betriebsprüfungen und
  • Unterstützung bei steuerlichen Sonderfragen